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Naturschutzfachliche Gründe für die Verwendung gebietsheimischer Gehölze
Bei Pflanzmaßnahmen in der freien Landschaft werden jährlich in millionenfacher
Stückzahl einheimische Gehölze ausgebracht. Die massenhaft verwendete Pflanzware
ist gekennzeichnet durch
- eine geringere Artenvielfalt,
- geringere genetische Diversität infolge klonaler Vermehrung,
- die Herkunft des Saatgutes aus anderen Gebieten.
Dies hat erhebliche Konsequenzen für die Biodiversität der einheimischen Gehölzflora.
- Importiertes Saatgut beeinflusst den heimischen Genpool und führt zu
Veränderungen natürlicher Evolutionsprozesse.
- Vegetativ vermehrtes, genetisch einheitliches Pflanzenmaterial führt zu einer
Verringerung der innerartlichen Vielfalt der Gehölzflora und zu einer Abnahme
der Biodiversität.
- Einseitige Vermehrung ausgewählter Arten führt zur Abnahme der Biodiversität
der einheimischen Gehölzflora. Bisher wurden z.B. nur etwa 2 von 17 in
Brandenburg heimischen Wildrosenarten in Baumschulen kultiviert.
- Die selbständige Ausbreitung und Einkreuzung der gepflanzten Genotypen führt
zur Verdrängung selten gewordener ursprünglicher Genotypen.
- Herkunftsvergleiche ergaben, dass fremde Herkünfte häufig schlechter an
hiesige klimatische Bedingungen angepasst sind (z.B. größere Frostgefährdung
vermindertes Wachstum, höhere Krankheits- und Schädlingsanfälligkeit).
- Bei der Pflanzung gebietsfremder Herkünfte werden z.T. schlechtere
Anwachsergebnisse erzielt, so dass auch ökonomisch relevante
Beeinträchtigungen bestehen.
Nach § 41 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ist die Ausbringung gebietsfremder Arten
in der freien Natur genehmigungspflichtig. Der gesetzliche Artbegriff umfasst auch
Unterarten und Populationen. Bei möglichen negativen Auswirkungen auf die heimische
Tier- und Pflanzenwelt ist die Ausbringung zu untersagen. Durch die grundsätzliche
Verwendung gebietsheimischer Gehölze in der freien Landschaft können solche
Beeinträchtigungen vermieden werden. Der Anbau von Gehölzen in der Land- und
Forstwirtschaft ist hiervon ausgenommen.
In Brandenburg wurde ein Erlass zur Sicherung gebietsheimischer Herkünfte bei der Pflanzung von Gehölzen in der freien Landschaft verabschiedet, der die Verwendung gebietsheimischer Gehölze bei zahlreichen Maßnahmen im Geschäftsbereich des MLUV vorschreibt.
Literatur:
Kowarik, I. & Seitz, B. 2003: Perspektiven für die Verwendung gebietseigener Gehölze. NEOBIOTA 2: 3-26
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