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Saatgut
Die Saatguternte erfolgt nur in amtlich zugelassenen Erntebeständen und nach vorheriger Anmeldung bei der zuständigen Kontrollstelle. Die Verwaltung des Ernteregisters erfolgt derzeit durch den Kontrollbeauftragten für forstliches Vermehrungsgut in Waldsieversdorf. Auf Anfrage erhalten Baumschulen oder Erntebetriebe die zur Beerntung notwendigen Informationen. Kontrollstelle für forstliches Vermehrungsgut des Landes Brandenburg Herr R. Jaitner Amt für Forstwirtschaft Müllrose, Außenstelle Waldsieversdorf Eberswalder Chaussee 3 15377 Waldsieversdorf Tel.: 03 34 33 / 1 51 52 11 E-mail: Die Kontrolle der Saatguternte erfolgt durch die zuständigen Revierförster. Die Erntechargen werden in einem Ernteprotokoll erfasst und erhalten eine eindeutige Nummer zur weiteren Identifizierung (ID-Nr.), welche sich aus Herkunftsangaben, Gehözcode und Erntejahr zusammensetzt. Beernter und Kontrollstelle unterzeichnen dieses Protokoll. Bsp. einer ID-Nummer für Eingriffligen Weißdorn:
Nähere Anforderungen an die Saatgutgewinnung sind im pro agro- Qualitätsprogramm "Gebietsheimische Gehölze" aufgeführt. |
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